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Die Datenschutgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen ein Datenschutzmanagement einzuführen, das den Schutz der personenbezogenen Daten in Unternehmen sicherstellen soll.
Alles schön und gut. Die große Frage ist aber: Wie soll in der Praxis ein Datenschutzmanagementsystem in einem Unternehmen aussehen, um in der Lage zu sein, alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen?
Im Überblick sollte ein Datenschutzmanagementsystem wie folgt aufgebaut sein:
Starten Sie ein entsprechendes Projekt mit Zieldefinition und Zuständigen.
Erheben Sie den Ist-Stand.
Definieren Sie Meilensteine, legen Sie Verantwortliche fest, erstellen Sie eine Maßnahmenplanung.
Kontrollieren Sie in definierten Abständen die Ergebnisse und führen Sie sofern notwendig Anpassungen durch.
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