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Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum neuen Home-Office-Gesetz im Bereich Bereitstellung von Arbeitsmittel und Datenschutz wissen sollten!
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen oder dem Arbeitgeber angefallene Kosten zu erstatten.
Damit Angestellte von Zuhause aus arbeiten können, müssen Arbeitgeber zunächst einmal einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten. Sie müssen wie im Büro das Mobiliar und Arbeitsmittel wie Laptop/PC, Bildschirm bereitstellen. Dazu gehört auch die entsprechende Software, welche für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig ist.
Betreffend dem Datenschutz wurden keine spezifischen Regelungen im Gesetz getroffen. Wir möchten Sie aber eindringlich auf die Wichtigkeit des Datenschutzes im Homeoffice hinweisen.
Besonders wichtig ist es, dass Sie einen Wildwuchs in Ihrer IT vermeiden und Hard- und Software entsprechend schützen, damit Angreifer keine Chance haben in die Unternehmensnetzwerke einzudringen.
Veranlassen Sie regelmäßige Updates und Patches der verwendeten Geräte, sorgen Sie für eine gesicherte VPN-Verbindung, implementieren Sie regelmäßige Datenbackups und stellen Sie Ihren Mitarbeitern eine schnelle, stabile und sichere Internetleitung zur Verfügung. Selbst die persönliche Nebenstelle Ihres Mitarbeiters können Sie ganz bequem ins Homeoffice übertragen, sofern Sie über eine VoIP Telefonanlage verfügen.
Gerne unterstützen wir Sie bei jeglichen Fragen rund um Ihre IT-Infrastruktur. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter sales@net4you.net oder telefonisch unter 04242 5005 100.
Ihr Net4You Team
Quelle: https://computerwelt.at
Bild: pixabay.com