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NISG
Netzwerk- und Informationssicherheitsgesetz

Das NIS-Gesetz bringt neue und erweiterte Pflichten, Vorschriften und Herausforderungen zur Cybersicherheit für viele Unternehmen mit sich! Die Anzahl, welche Unternehmen betroffen sind, wird einen großen Teil der Wirtschaft ausmachen!

Das NIS-Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

WICHTIG ist es, jetzt mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen zu beginnen!

Net4You steht Ihnen als Ansprechpartner für die technische Implementierung der Services und Systeme gerne zur Verfügung! Gerne informieren wir Sie auch hinsichtlich des NIS-Beratungsangebots der Wirtschaftskammer Kärnten.

Net4You wurde mit dem Cyber Trust Austria Silber Label ausgezeichnet - dem österreichischen Gütesiegel für Cybersicherheit. Diese Auszeichnung bestätigt nicht nur unsere hohen Standards in der IT-Sicherheit, sondern unterstreicht unser Engagement, Ihnen sichere und zukunftsorientierte digitale Lösungen zu bieten!

Net4You unterstützt Sie

Durch die Installation unserer IT-Security Services tragen sie maßgeblich dazu bei, die Vorschriften des NISG gesetzeskonform zu erfüllen. Besonders in den geforderten Risikomanagementmaßnahmen ist Net4You Ihr Ansprechpartner: 

  • Betriebskontinuität
  • Schulungen zu Cybersicherheit
  • Kryptographie und Verschlüsselung
  • Multi-Faktor-Authentifizierung

Überblick unserer Kernbereiche der IT-Sicherheit:

  • Backupmanagement
  • Virenschutz und Spamfilter
  • Verschlüsselungen
  • IT-Security Beratung
  • IT-Security Checks
  • Firewall
  • ZTNA (Zero Trust Network Access)
  • Standortvernetzung
  • ASAP (Automated Security Awareness Platform)

Machen wir Sie gemeinsam NISG fit!

Ist mein Unternehmen vom NISG betroffen?

Fällt mein Unternehmen unter die NISG Regelungen - bin ich direkt und/oder indirekt betroffen? Eine erste Selbstprüfung können Sie ganz leicht über den WKO Online Ratgeber durchführen. Sie erhalten eine erste Aussage über die Betroffenheit Ihres Unternehmens. 

ACHTUNG: Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt in den Anwendungsbereich des NISG fällt, könnte dennoch eine Betroffenheit über die Lieferkette (indirekt betroffen) bestehen. Somit sind Sie verpflichtet Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Lieferkette zu treffen!

Ihr Net4You Team!

Warum nicht gemeinsam mehr erreichen?

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