
EuGH Urteil

Facebook Like-Button auf Webseiten
Das EuGH Urteil besagt, dass jeder Webseitenbetreiber ab sofort eine explizite Einwilligung der Nutzer der Webseite benötigt, sofern diese Webseite Facebook Like-Buttons eingebunden hat.
Warum? Allein die Platzierung eines „Like“-Buttons auf einer Webseite führte bisher automatisch dazu, dass Facebook über die Besucherinnen und Besucher dieser Seiten Informationen erhält. Die IP-Adresse wird dabei ebenso übertragen wie Details zum Browser. dh es wurden personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Facebook übermittelt.
Das Urteil besagt nicht, dass Sie nun alle Like oder Teilen - Buttons entfernen müssen, Sie müssen lediglich Anpassungen auf Ihrer Webseite vornehmen bzw. prüfen.
Sie stellen sich nun sicherlich die Frage, wie können Sie einen Share Button regelkonform auf Ihrer Webseite integrieren?
Folgende Lösungen bieten sich an:
Zwei - Klick Lösung oder die Einbindung mit dem Plugin Shariff
Gerne unterstützen wir Sie bei den Anpassungen! Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter
Quelle: https://orf.at/stories/3131892/